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Der Wechsel des Gasanbieters


Die drastischen Preiserhöhungen von Erdgas haben innerhalb der letzten Jahre dazu geführt, dass zahlreiche Kunden zu einem günstigeren Gasanbieter wechseln. Seit April 2006 haben Verbraucher die Möglichkeit, ihr Gas von einem anderen Anbieter zu beziehen, doch immer noch scheuen viele Bundesbürger vor diesem Aufwand zurück, da sie nicht wissen, wie viel Geld sie durch den Wechsel sparen können. Dabei ist der Anbieterwechsel absolut unkompliziert, kostenlos und dauert weniger als fünf Minuten. Grundsätzlich kann jeder Haushalt seinen Anbieter wechseln, der einen eigenen Zählerkasten hat und bereits in einem Vertragsverhältnis mit einem Gasbieter stand. Der Vermieter braucht über den Wechsel nicht informiert zu werden. Lediglich Kunden, die in einem Mietverhältnis stehen und vom Vermieter die Heizkosten auf die Miete aufgerechnet bekommen, können nicht wechseln. Im Vorfeld lohnt es sich, mit einem Gaspreisrechner einen Vergleich der Gaspreise durchzuführen.

Diesen Vergleich können Kunden im Internet unter Angabe des Gasverbrauchs, der Heizleistung des Heizkessels sowie der Postleitzahl, durchführen. Innerhalb weniger Augenblicke filtert der Gaspreisrechner den günstigsten Gasanbieter heraus. Anschließend sollte man sich vorher genau über die Konditionen des Anbieters informieren. Bezüglich der Angaben zur Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist, Preisgarantie, Sonderabschlägen sowie den Zahlungsmodalitäten sollten Verbraucher sehr aufmerksam sein. Hat der Kunde den günstigsten Gasanbieter gefunden, braucht er nur noch einen Wechselantrag über das Internet ausfüllen. Nach wenigen Tagen wird der zukünftige Gasanbieter die neuen Vertragsunterlagen mit der Post zusenden. Für die Wechselmodalitäten werden folgende Angaben benötigt: der gewünschte Gas-Liefertermin, Zählernummer und Zählerstand, Name des bisherigen Gasversorgers sowie die bisherige Kundennummer.

Der Wechsel des Gasanbieters kann zwischen sechs und zehn Wochen dauern und beginnt zum Monatsanfang. Der neue Gasanbieter übernimmt auch die Kündigung beim alten Gasanbieter. Verbraucher müssen sich keine Sorgen zu machen, dass Versorgungslücken bei der Lieferung entstehen, denn der örtliche Netzbetreiber ist weiterhin gesetzlich zur Gasversorgung verpflichtet. Sämtliche Gasleitungen und auch der Gaszähler bleiben nach dem Wechsel bestehen und selbst das Ablesen des Zählers sowie Reparaturen werden weiterhin vom örtlichen Anbieter ausgeführt. Der einzige Unterschied nach einem Anbieterwechsel ist, dass die Rechnung in Zukunft vom neuen Gasanbieter zugesandt wird und einen günstigeren Rechnungsbetrag beinhaltet. Verbraucher können den kompletten Gasanbieterwechsel über das Internet regeln, vom Gasrechner und Tarifvergleich sowie den Wechselmodalitäten.