Jetzt online Preise vergleichen und wechseln:

Förderung von Windkraftwerken

Wer eine Windkraftanlage betreibt, der macht dieses sicherlich aus Gründen des Umweltschutzes und um Unabhängigkeit bezüglich der Energieversorgung zu erreichen. Da die Herstellung und der Aufbau einer Windkraftanlage jedoch Investitionen erfordern,
Förderung Windkraftanlagen
sollte sich ein solches Unternehmen langfristig auch finanziell lohnen. Deshalb ist es für den Betreiber einer (oder mehrerer) Windkraftanlagen wichtig, dass er den von der Anlage erzeugten elektrischen Strom auch gegen ein Entgelt in das allgemeine Stromnetz einspeisen kann.

Da es durchaus ein politisches Interesse an der Förderung erneuerbarer Energien gibt, wurde im Jahre 2000 das "Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)" verabschiedet, durch dass sichergestellt werden sollte, dass die Betreiber regenerativer Kraftwerke die erzeugte Energie zu einem festen und geregelten Entgelt veräußern können. Das damalige Ziel der Bundesregierung war, den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung bis 2010 auf 12,5 Prozent zu erhöhen. Dieses Ziel wurde bereits früher realisiert, so dass eine neue Zielsetzung vorsieht, den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung bis zum Jahre 2020 auf rund 30% auszubauen.

Das "Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)" wurde inzwischen mehrfach novelliert, zuletzt im Juni 2008.
In der derzeitigen Fassung sieht das Gesetz folgende Vergütungen für Strom aus Windenergie vor:
- Die Gesamtdauer der geregelten Vergütung beträgt 20 Jahre.
- Die Grundvergütung für eine Kilowattstunde Strom beträgt 5,02 Cent.
- In den ersten fünf Jahren des Betriebes einer Windkraftanlage erhält der Betreiber abweichend von der Grundvergütung eine Anfangsvergütung, die 9,2 Cent pro Kilowattstunde beträgt.
- Die geregelte Vergütung sinkt bei Strom aus Windenergie während der Gesamtdauer der Vergütung um 1% pro Jahr.

Für Strom, der aus Offshore Windkraftanlagen erzeugt wurde, gilt abweichend:
- Die Grundvergütung für eine Kilowattstunde Strom beträgt 3,5 Cent.
- In den ersten fünf Jahren des Betriebes einer Offshore Windkraftanlage erhält der Betreiber abweichend von der Grundvergütung eine Anfangsvergütung, die 13 Cent pro Kilowattstunde beträgt.
- Die geregelte Vergütung sinkt bei Strom aus Offshore Windkraftanlagen während der Gesamtdauer der Vergütung um 5% pro Jahr.

Wie bei fast allen gesetzlichen Regelungen, gibt es auch beim "Erneuerbare-Energien-Gesetz" sehr viele Sonderregelungen, die es im Einzelfall zu beachten gilt.


Die Ökostrom-Ratgeber in der Übersicht:

Förderung der regenerativen Energieform: Biomasse
Biomasse als Kraftstoff
Stromerzeugung aus Biomasse
Wie findet mit Biomasse Wärmegewinnung statt?
Zukünftige Nutzung von Biomasse als Energieträger
Geothermie - Erdwärme
Oberflächennahe Geothermie
Tiefen Geothermie
Ursprung der Erdwärme im Erdinneren
Solarenergie - Sonnenenergie
Nachteile der Solarenergie
Nutzung von Solarwärme
Anwendungsbeispiele für Photovoltaikanlagen
Solarthermische Kraftwerke
Stromerzeugung mittels Sonnenenergie
Vorteile der Sonnenenergie
Zukunft der Solarenergie
Wasserkraft als Stromerzeuger
Stromerzeugung mit Wasserkraft
Vor- und Nachteile der Stromerzeugung mittels Wasserkraft
Zukunft der Wasserkraftnutzung
Windenergie und Windkraftanlagen
Aufbau der Windkraftanlage
Wie entsteht Wind?
Förderung von Windkraftanlagen
Historische Nutzung der Windenergie
Nachteile der Windenergie
Wind zur Stromerzeugung
Vorteile der Windenergie
Windparks
Zukunft der Windenergie

Übersicht: Ökostrom-Ratgeber